Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

der Noricum Consulting GmbH
Sitz: Nürnberg, Deutschland
Stand: 16.06.2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Noricum Consulting GmbH, Nürnberg (nachfolgend „Noricum Consulting GmbH“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über die Konzeption, Gestaltung, Entwicklung, Bereitstellung, Betreuung, Wartung und das Hosting von Webseiten, Webanwendungen und digitalen Kommunikationslösungen.
  2. Die Noricum Consulting GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, Hochschulen, Universitäten, Forschungseinrichtungen sowie sonstigen öffentlichen Auftraggebern.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die Noricum Consulting GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Individuelle Vereinbarungen und Leistungsbeschreibungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages können insbesondere folgende Leistungen sein:
    • Beratung und Entwicklung von Unternehmensleitbildern, Branding-Strategien und Design Style Guides,
    • Entwicklung von Webanwendungen und UX-/UI-Design,
    • Erstellung von Print-Medien,
    • Erstellung von Merchandise-Artikeln,
    • Public Relations,
    • Anbahnung und Konzeption von Veröffentlichungen in Print- und Rundfunkmedien,
    • Erstellung von Texten, Grafiken, Foto- und Filmmaterial
    • Konzeption und Umsetzung von Social-Media-Strategien,
    • Gestaltung und Pflege von Social-Media-Auftritten,
    • Suchmaschinenoptimierung (GEO/SEO),
    • Hosting-Leistungen,
    • Wartung und Support,
    • Verlagsdienstleistungen,
    • Projektmanagement.
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Leistungsverzeichnis.
  3. Die Noricum Consulting GmbH schuldet nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
  4. Angaben auf Webseiten, in Broschüren oder Präsentationen der Noricum Consulting GmbH stellen keine garantierten Beschaffenheitsvereinbarungen dar.

§ 3 Beratung und Konzeption

  1. Die Noricum Consulting GmbH erbringt sofern vereinbart Beratungsdienstleistungen zur Konzeption des Außenauftritts und der Öffentlichkeitsarbeit. Darunter fallen insbesondere die Erstellung eines Organisationsleitbildes, einer Brand Voice und eines Design Style Guides.
  2. Hierfür werden Workshops und Beratungstermine in angemessenem Umfang mit dem Kunden durchgeführt.
  3. Die Leistungen entsprechen einem Dienstvertrag im Sinne der § 611 ff BGB.
  4. Als Ergebnis werden die Arbeitsergebnisse schriftlich festgehalten. Die Dokumente werden übergeben und vom Kunden abgenommen.
  5. Der Kunde erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht an den Dokumenten. Der Kunde ist befugt, die Dokumente zum Zweck der Gestaltung seines eigenen Außenauftritts an andere Dienstleister weiterzugeben.
  6. Es ist dem Kunden nicht erlaubt, die Dokumente zu veröffentlichen oder anderen Unternehmen oder Organisationen, insbesondere Forschungseinrichtungen zur Gestaltung deren Außenauftritt entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen.

§ 4 Erstellung von Webseiten und Webanwendungen

  1. Die Noricum Consulting GmbH erstellt nach Maßgabe des Kunden Webseiten, auf welchen die Unternehmung oder das Forschungsvorhaben des Kunden dargestellt wird.
  2. Dabei kommt ein sog. Content-Management-System zu Verwaltung und Pflege der Inhalte zum Einsatz.
  3. Der Kunde erwirbt das Recht, die jeweilige unter der gebuchten Internetadresse installierte Instanz des Content-Management-Systems während der Vertragslaufzeit zu nutzen. Das Eigentum und sämtliche darüberhinausgehenden Rechte verbleiben bei der Noricum Consulting GmbH.
  4. Der Kunde ist für die inhaltliche und rechtliche Korrektheit aller auf der Webseite veröffentlichten Inhalte verantwortlich.
  5. Die Noricum Consulting GmbH übernimmt insbesondere bei einer Bearbeitung der Inhalte durch den Kunden, dessen Mitarbeitern, anderen Personen aus der Organisation oder dem Forschungsvorhaben des Kunden keinerlei Haftung.
  6. Zur Erstellung der Webseite kommen Softwareprodukte von Drittherstellern, wie etwa Content-Management-Systeme und sogenannte Plugins zum Einsatz.
  7. Der Kunde wird Vertragspartner des jeweiligen Anbieters und erwirbt somit ein Nutzungsrecht an den Softwareprodukten gemäß deren gültiger Lizenzen.
  8. Die Noricum Consulting GmbH und deren Partner haften nicht für Schäden, welche auf Mängel oder Fehler in den eingesetzten Softwareprodukten zurückzuführen sind.
  9. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Plugins, welche die Zustimmung des Webseiten-Besuchers zur Verarbeitung personenbezogener Daten einholen und regeln (sog. Cookie-Consent-Tools).
  10. Zur Sicherung der Webseite gegen Hacking-Angriffe und Spam-Bots werden, wenn vereinbart, Methoden und Plugins auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik verwendet.
  11. Ist die Erstellung einer barrierefreien Webseite vereinbart, wird diese nach WCAG 2.1 Level A ausgestaltet.

§ 5 Hosting

  1. Sofern Hosting-Leistungen vereinbart sind, stellt die Noricum Consulting GmbH die vereinbarte technische Infrastruktur bereit oder vermittelt diese über Dritte.
  2. Die Noricum Consulting GmbH ist berechtigt, Hosting-Leistungen ganz oder teilweise durch externe Rechenzentrums- und Cloud-Anbieter erbringen zu lassen.
  3. Die Verfügbarkeit richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
  4. Geplante Wartungsfenster gelten nicht als Ausfallzeiten.
  5. Der Kunde bleibt Eigentümer der durch ihn bereitgestellten Inhalte und Daten.

§ 6 Wartung und Support

  1. Wartungsleistungen werden ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang erbracht.
  2. Die Noricum Consulting GmbH übernimmt insbesondere:
    • Sicherheitsupdates,
    • technische Aktualisierungen,
    • Fehleranalysen,
    • Fehlerbehebungen,
    • Systemüberwachung (soweit vereinbart).
  3. Eine Haftung der Noricum Consulting GmbH im Fall von Hacking-Angriffen oder im dem Fall, dass die E-Mail-Adressen für Spam-Mails genutzt werden, ist ausgeschlossen.
  4. Meldet der Kunde eine Funktionsstörung, beginnt die Noricum Consulting GmbH innerhalb von drei Werktagen mit der Bearbeitung der Störungsmeldung.
  5. Die Reaktionszeit stellt keine Garantie für die vollständige Behebung der Störung dar.
  6. Leistungen außerhalb des vereinbarten Wartungsumfangs werden gesondert vergütet.
  7. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist der Kunde für regelmäßige Sicherungen der eigenen Daten verantwortlich.
  8. Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite.
  9. Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Die Noricum Consulting GmbH schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
  10. Sofern vereinbart, erstellt die Noricum Consulting GmbH die Datenschutzerklärung und das Impressum für die Webseite des Kunden. Die Noricum Consulting GmbH schuldet hierbei lediglich die Erstellung der Texte. Für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung ist der Kunde ggf. unter Zuhilfenahme anwaltlicher Beratung selbst verantwortlich.
  11. Über besondere Informationspflichten im Rahmen des Impressums (z.B. Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der Datenschutzerklärung hat der Kunde sich und die Noricum Consulting GmbH selbstständig zu unterrichten.
  12. Änderungen, welche die Angaben im Impressum oder der Datenschutzerklärung betreffen, hat der Kunde selbstständig und unverzüglich mitzuteilen. Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und Abnahme der Webseite hat, sofern individualvertraglich nicht anders vereinbart, der Kunde gesondert zu beauftragen.

§ 7 Print-Medien und Merchandise-Artikel

  1. Die Noricum Consulting GmbH erstellt auf Wunsch und nach Vorgabe des Kunden Print-Material und individualisierte Merchandise-Artikel (z.B. Kugelschreiber, Blöcke, Namensschilder).
  2. Inhalte und Gestaltung werden vor der Produktion mit dem Kunden abgestimmt und durch den Kunden freigegeben. Die Freigabe erfolgt nach den in § 14 genannte Regelungen.
  3. Werden die Artikel durch Subunternehmer bereitgestellt, unterstützt die Noricum Consulting GmbH den Kunden durch die individuelle Gestaltung, Abwicklung der Beauftragung und Qualitätskontrolle. Vertragspartner des beauftragten Subunternehmers ist der Kunde.
  4. Die Noricum Consulting GmbH übernimmt für die gelieferten Artikel keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Haftung.

§ 8 Öffentlichkeitsarbeit und SEO

  1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Suchmaschinenoptimierung schuldet die Noricum Consulting GmbH ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung zu einer höheren Wahrnehmung durch Medienhäuser und deren Redaktionen führen.
  2. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. eine bestimmte Anzahl von Berichten oder Erwähnungen) wird im Rahmen der Dienstleistungen dagegen nicht geschuldet.
  3. Gleiches gilt für Maßnahmen mit dem Ziel, die Erwähnung in Suchmaschinen-Ranking oder KI-Anwendungen positiv zu beeinflussen.

§ 9 Beratung zu Social-Media-Auftritten und Social-Media-Management

  1. Die Noricum Consulting GmbH bietet Beratung, Konzeption und Umsetzung von Dienstleistungen mit dem Zweck, für den Kunden eine Präsenz auf Social-Media-Plattformen zu erstellen und zu pflegen, an.
  2. Sofern die Beauftragung die Erstellung von Inhalten (z.B. Text, Fotos, Videos) umfasst, so schuldet die Noricum Consulting GmbH lediglich die Erstellung der jeweiligen Werke.
  3. Beratungsdienstleistungen werden analog zu den in § 2 geschilderten Bedingungen erbracht.
  4. Werden Accounts auf Social-Media-Plattformen für den Kunden angelegt, so erfolgt dies als Dienstleistung gemäß § 611 ff. BGB.
  5. Der Kunde ist einziger Vertragspartner der Plattform-Betreiber und ist verpflichtet, sich über die Konditionen selbstständig zu informieren und diese einzuhalten. Dies gilt auch dann, wenn Inhalte im Auftrag des Kunden auf der jeweiligen Plattform veröffentlicht werden, unabhängig davon, ob die Inhalte im Rahmen der Beauftragung von der Noricum Consulting GmbH erstellt wurden.
  6. Sofern vom Kunden beauftrag, pflegt die Noricum Consulting GmbH die erstellten Social-Media-Kanäle. Dies umfasst das Antworten auf Nutzerkommentare, das Löschen rufschädigender Kommentaren und das Sperren von böswilliger Nutzern. Dies erfolgt im Umfang und nach Erfahrung der Noricum Consulting GmbH.
  7. Sofern nicht anders vereinbart, wird keinerlei Gewährleistung über Umfang und Häufigkeit der Maßnahmen zur Moderation der Kanäle übernommen.
  8. Die Noricum Consulting GmbH übernimmt unabhängig von Anlass oder Ausmaß keinerlei Haftung, sofern negative Reaktionen im Internet auf die veröffentlichten Inhalte erfolgen (z.B. bei sog. „Shitstorms“). Dies gilt auch, wenn die Reaktionen auf Inhalte erfolgen, die von der Noricum Consulting GmbH im Auftrag des Kunden erstellt oder veröffentlicht wurden.

§ 10 Verlagsdienstleistungen

  1. Die Noricum Consulting GmbH bietet unter ihrer Marke „Noricum – Wissenschaftliches Buchhaus“ Verlagsdienstleistungen an.
  2. Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit des Werkes verantwortlich und garantiert, dass das Werk frei von Rechten dritter ist.
  3. Die gelieferten Bestandteile werden zu einem Buch zusammengefasst, gestaltet und mit den gängigen Merkmalen eines Buchs versehen (z.B. ISBN)
  4. Die Noricum Consulting GmbH verbreitet das Werk durch Eintragung in die gängigen Kataloge (z.B. VLB).
  5. Das Buch wird hergestellt und in der vereinbarten Stückzahl an den Kunden geliefert.
  6. Die Noricum Consulting GmbH stellt die Lieferbarkeit des Werks für den vereinbarten Zeitraum sicher. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt ein Zeitraum von drei Jahren.
  7. Der Kunde überträgt dazu der Noricum Consulting GmbH alle notwendigen Rechte, insbesondere das zeitlich und geografisch unbeschränkte einfache Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und das Recht, das Werk öffentlich zugängig zu machen.
  8. Weitere Details werden in einem Verlagsvertrag geregelt.

§ 11 Concierge-Service

  1. Die Noricum Consulting GmbH bietet unter dem Namen „Concierge-Service“ Betreuungsleistungen während der Laufzeit eines Forschungsvorhabens an.
  2. Hierin inbegriffen sind:
    • Support-Leistungen zur Pflege der beauftragten Homepage,
    • Inhaltliche Korrekturen an der Homepage sowie an Print-Medien oder anderen Dokumenten und Materialien,
    • Pflegen der Benutzerzugänge,
    • Rückspielen von Backups
    • Bugfixing
    • Einspielen von Updates mit weiteren Funktionen, welche von der Noricum Consulting GmbH auf eigene Veranlassung hin entwickelt wurden.
    • Behebung von Funktionsstörungen, welche durch Fehlbedienung des Kunden verursacht wurden.
  3. Hierzu werden eine eigene E-Mail-Adresse und eine Möglichkeit zur ständigen telefonischen Erreichbarkeit während der üblichen Bürozeiten eingerichtet.
  4. Der Support-Umfang umfasst soweit nicht anders vereinbart 25 Anrufe bzw. Vorgänge jährlich. Die Anzahl der Vorgänge wird auf die gesamte Laufzeit des Forschungsvorhabens gemittelt.
  5. Wird das Kontingent während der Laufzeit des Forschungsvorhabens überschritten, teilt die Noricum Consulting GmbH dies dem Kunden mit und unterbreitet ein Angebot für ein darüberhinausgehendes Kontingent.

§ 11 Vertragsschluss

  1. Angebote der Noricum Consulting GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Bestätigung in Online-Portalen, Unterzeichnung eines Angebots, durch Mitwir­kung an der Auftragsbearbeitung (z.B. Zusendung der Inhalte) oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
  3. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.

§ 12 Einsatz von Subunternehmern

  1. Die Noricum Consulting GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Subunternehmer, Freelancer, freie Mitarbeiter sowie spezialisierte Dienstleister einzusetzen, die ihrerseits selbst Subunternehmer einsetzen dürfen.
  2. Die Auswahl, Steuerung und Koordination der eingesetzten Personen und Unternehmen erfolgt ausschließlich durch die Noricum Consulting GmbH.
  3. Zwischen dem Kunden und eingesetzten Subunternehmern  oder Freelancern entsteht kein unmittelbares Vertragsverhältnis.
  4. Die Noricum Consulting GmbH bleibt, wenn nicht vertraglich oder im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen anders vereinbart, alleinige Vertragspartnerin des Kunden und ist verantwortlich für die vertragsgemäße Leistungserbringung.
  5. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, verpflichtet die Noricum Consulting GmbH sämtliche eingesetzten Personen und Unternehmen auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§ 13 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Sofern nicht anders vereinbart stellt der Kunde sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Zugangsdaten, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Der Kunde stellt insbesondere alle rechtlich notwendigen Informationen bereit, die im Rahmen sämtlicher Veröffentlichungen notwendig sind (z.B. Impressum). Der Kunde informiert sich selbständig über die einschlägigen rechtlichen Regelungen. Der Kunde informiert die Noricum Consulting GmbH rechtzeitig über Änderungen der genannten Angaben. Die Änderungen in Online-Auftritten und Print-Material gelten, sofern nicht anders vereinbart, als gesondert beauftragt und werden in Rechnung gestellt.
  3. Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Die Noricum Consulting GmbH ist nicht in der Lage und nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten Inhalte inhaltlich oder auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen.
  4. Stellt der Kunde Inhalte nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann die Noricum Consulting GmbH nach eigener Wahl selbst erstellte Inhalte verwenden. Die Inhalte werden dem Kunden zur Prüfung vorgelegt.
  5. Ist vereinbart, dass die Noricum Consulting GmbH Texte, Grafiken, Foto- oder Filmmaterial erstellt, so erfolgt dies nach Maßgabe des Kunden. Die Inhalte werden dem Kunden zur Prüfung vorgelegt.
  6. Der Kunde trägt in allen genannten Fällen die Verantwortung für die fachliche und inhaltliche Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte.
  7. Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
  8. Entstehende Mehraufwände aufgrund verspäteter oder unzureichender Mitwirkung können gesondert vergütet werden.
  9. Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Projektverantwortlichen.

§ 14 Leistungsänderungen (Change Requests)

  1. Änderungs- oder Erweiterungswünsche nach Vertragsschluss sind gesondert zu vereinbaren.
  2. Die Noricum Consulting GmbH kann hierfür ein gesondertes Angebot unterbreiten.
  3. Bis zur Einigung über die Änderung ist die Noricum Consulting GmbH berechtigt, die Arbeiten auf Grundlage des bisherigen Leistungsumfangs fortzuführen.
  4. Vereinbarte Termine können sich aufgrund von Änderungsanforderungen entsprechend verschieben.

§ 15 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
  2. Die Vergütung erfolgt auf Basis der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung als:
    • Festpreis,
    • Stundenhonorar,
    • Tagessatz,
    • Wartungspauschale,
    • Hosting-Entgelt oder
    • Kombination dieser Modelle.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  4. Die Noricum Consulting GmbH ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
  5. Wiederkehrende Vergütungen für Hosting, Wartung und Support werden jährlich oder entsprechend der vertraglichen Vereinbarung abgerechnet.
  6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
  7. Gerät der Kunde erheblich in Zahlungsverzug, ist die Noricum Consulting GmbH berechtigt, die Arbeiten an dem Projekt einzustellen.
  8. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 16 Abnahme

  1. Werkvertragliche Leistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen.
  2. Die Noricum Consulting GmbH stellt dem Kunden die Leistungen zur Prüfung bereit.
  3. Der Kunde hat die Leistungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung zu prüfen.
  4. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelanzeige oder wird die Leistung produktiv genutzt, gilt die Leistung als abgenommen.
  5. Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann die Noricum Consulting GmbH verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt. Die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn die Noricum Consulting GmbH den Kunden hierzu auffordert.
  6. Teilabnahmen können vereinbart werden.
  7. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme und begründet keine Mängelansprüche.
  8. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein Jahr. Diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch die Noricum Consulting GmbH resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt.
  9. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

§ 17 Nutzungsrechte

  1. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke.
  2. Eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
  3. Die Noricum Consulting GmbH behält sämtliche Rechte an:
    • Standardkomponenten,
    • Frameworks,
    • Bibliotheken,
    • Templates,
    • Entwicklungswerkzeugen,
    • Methoden,
    • Konzepten,
    • wiederverwendbaren Softwaremodulen.
    • Open-Source-Komponenten unterliegen ausschließlich den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
  4. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Quellcodes, Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht vorbehaltlich abweichender aus­drücklicher Individualvereinbarungen nicht.
  5. Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse für eigene Zwecke nutzen und bearbeiten, soweit hierdurch keine Rechte der Noricum Consulting GmbH oder Dritter verletzt werden.
  6. Eine Weiterveräußerung individuell entwickelter Software an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Noricum Consulting GmbH, sofern nicht gesetzlich zwingende Rechte entgegenstehen.

§ 18 Referenznennung

  1. Die Noricum Consulting GmbH ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung seines Namens, Logos sowie der Bezeichnung des jeweiligen Forschungsbereichs als Referenz zu benennen.
  2. Die Referenznutzung umfasst insbesondere:
    • Website der Noricum Consulting GmbH,
    • Angebotsunterlagen,
    • Präsentationen,
    • Social-Media-Auftritte,
    • Ausschreibungsunterlagen,
    • Presse- und Marketingmaterialien.
  3. Veröffentlichte Inhalte darf die Noricum Consulting GmbH für Werbezwecke an Interessenten und andere Kunden weiterleiten und in eigenen Werbemedien verwenden.
  4. Die Noricum GmbH ist berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der erstellten Webseiten zu platzieren, ohne dass hierfür ein Entgeltanspruch durch den Kunden entsteht.
  5. Vertrauliche Informationen oder nicht veröffentlichte Forschungsergebnisse dürfen hierbei nicht verwendet werden.

§ 19 Gewährleistung

  1. Für werkvertragliche Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
  2. Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  3. Die Wahl zwischen Nachbesserung und Neuherstellung liegt bei der Noricum Consulting GmbH.
  4. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
  5. Für Mängel, die durch nachträgliche Änderungen des Kunden oder Dritter verursacht werden, entfällt die Gewährleistung.
  6. Keine Gewährleistung besteht für Fehler, die auf vom Kunden bereitgestellte Inhalte oder Systeme Dritter zurückzuführen sind.

§ 20 Haftung

  1. Die Noricum Consulting GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Noricum Consulting GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
  3. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Fördermittel, Betriebsunterbrechungen oder Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Die Haftung für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
  6. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei:
    • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    • Arglist,
    • Produkthaftung,
    • sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen.
  7. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Mitarbeiter, Freelancer, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer der Noricum Consulting GmbH.
  8. Der Kunde stellt die Noricum Consulting GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die Noricum Consulting GmbH aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

§ 21 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller einschlägigen Datenschutzgesetze.
  2. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
  3. Werden im Rahmen der Beauftragung durch den Kunden personenbezogene Daten übermittelt, um diese in Print-, Online- oder sonstigen Medien zu verarbeitet oder zu veröffent­licht, so hat der Kunde sicherzustellen, dass dies im Einverständnis der jeweiligen Personen oder auf Grundlage arbeitsrechtlicher oder anderer Befugnisse rechtmäßig geschieht.
  4. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten.
  5. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 22 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Das Vertragsverhältnis enden grundsätzlich mit vollständiger Leistungserbringung.
  2. Verträge über Hosting, Wartung oder Support werden für die Dauer des Forschungsvorhabens geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Nach Beendigung des Forschungsvorhabens werden Online-Auftritten ein weiteres Jahr öffentlich verfügbar gehalten und gewartet. Darüberhinausgehende Leistungen (z.B. Unterstützung bei inhaltlichen Änderungen) erfolgt nur im Rahmen einer weiteren Beauftragung.
  4. Verträge über Hosting, Wartung und Support können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Jahresende gekündigt werden.
  5. Werden die Verträge von Seiten der Noricum Consulting GmbH gekündigt, erhält der Kunde mindestens 30 Tage vor Vertragsablauf sämtliche notwendige Daten, um die Webseite auf einen anderen Dienstleister umzuziehen.
  6. Die Noricum Consulting GmbH gewährleistet in diesem Fall die Übergabe der Domain.
  7. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 23 Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberangriffe von erheblichem Ausmaß, behördliche Anordnungen, Krieg, Streik oder Ausfälle wesentlicher Infrastrukturen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
  2. Fristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

§ 24 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Nürnberg.
  3. GmbH ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern.
  4. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt.
  5. Im Falle des Widerspruchs ist die Noricum Consulting GmbH berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  7. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Nürnberg, 16.06.2026